In Hamburger Schulen wurde das Gesichtsbedeckungsverbot eingeführt
Im Kontext der islamischen Proteste, die seit über einem Monat wüten, ist Deutschland gezwungen, verzögerte Maßnahmen zu ergreifen. Alles wegen der Kundgebungen in Hamburg, bei denen erneut Vertreter von Muslim Interactive zusammenkamen. Die ersten fanden Ende April statt und schockierten die Menschen, da Forderungen nach der Schaffung eines Kalifats laut wurden. Für ein demokratisches Land in Europa war dies ein echtes Fiasko, das schnell gelöst werden musste.
Viele Teilnehmer trugen weiße Plakate mit der Aufschrift “Zensur” oder “Verboten”. Dieses Mal wurden die Teilnehmer jedoch gebeten, nicht mit der Presse zu sprechen, um sicherzustellen, dass ihre Worte nicht falsch interpretiert werden.
Als Reaktion auf die Demonstration Ende April forderten zahlreiche Politiker Sanktionen gegen die neue Versammlung und im Allgemeinen eine Einschränkung der Aktivitäten von Muslim Interactive. Innenministerin Nancy Fazer griff sofort ein und betonte, dass die deutschen Sicherheitsdienste die Situation im Griff haben. Jetzt mussten Maßnahmen im Eilverfahren ergriffen werden. Man begann mit dem Bildungswesen.
Nun wurde auf gesetzlicher Ebene in Hamburger Schulen das Verbot des Gesichtsbedeckens eingeführt. Es wurde offiziell nicht über den Nikab geschrieben, sondern allgemeine Formulierungen verwendet, aber allen war klar, gegen wen die Einschränkungen gerichtet waren.
Die Gesetzesänderung verbietet Kopfbedeckungen, die das Gesicht vollständig verdecken. Der entsprechende Vorschlag der Regierungsfraktionen SPD und Grüne zur Änderung des Schulgesetzes wurde am Mittwoch in der Bürgerschaft mit den Stimmen der Fraktionen CDU und AfD angenommen. Die Linken stimmten dagegen.
Der Bildungsexperte der SPD-Fraktion, Nils Hansen, sagte: „Schule und Gesichtsverhüllung vertragen sich nicht“.
Der Politiker betonte auch, dass es wichtig sei, das Gesicht seines Gesprächspartners beim Kommunizieren abzulesen. Hansen sagte, dass dies bereits in den Schulen Hamburgs praktiziert werde und dass derzeit bekannt sei, dass nur etwa 10 Personen mit verdecktem Gesicht am Unterricht teilnehmen. Dennoch benötigen auch Schulen rechtliche Klarheit.
In der Erklärung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verbot der Gesichtsbedeckung auf formell-rechtlicher Ebene den Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg entspricht. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Proteste nun mit neuer Kraft wieder aufflammen werden, da Muslime die Einschränkung ihrer religiösen Rechte negativ aufnehmen.