Diskriminierungsskandal: Gericht gibt Islam-Lehrerin Recht

Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) diskriminiert Lehrerin ohne Kopftuch

Ein Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts hat entschieden, dass die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) eine Lehrerin diskriminiert hat, weil sie ihr Kopftuch abgelegt hat. Diese Entscheidung sorgte für großes Aufsehen und wird von der IGGÖ angefochten.

Die Klägerin stand seit 2006 in einem Dienstverhältnis mit der IGGÖ. Sie trug seit ihrer Kindheit ein Kopftuch, begann jedoch ab 2016, dieses zunächst im privaten Bereich und später auch im Unterricht abzulegen. Das Arbeits- und Sozialgericht kam zum Schluss, dass diese Entscheidung der Grund dafür war, dass ihr Antrag auf eine Stelle als Wiener Landeslehrerin nicht weiterverfolgt und an die Bildungsdirektion nicht weitergeleitet wurde.

Die erste Instanz sah in der Entscheidung der IGGÖ eine klare Diskriminierung aufgrund der Religion. Die Fachinspektoren argumentierten, dass die Klägerin das nach islamischer Glaubenslehre vorgeschriebene Kopftuch nicht ausreichend getragen habe. Diese Ansicht führte zur Ablehnung ihres Antrags. Das Gericht entschied, dass diese Begründung eine unmittelbare Diskriminierung darstellt und sprach der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro zu.

Die Entscheidung des Gerichts wurde zuerst von „profil“ und „Der Standard“ berichtet. Auch der Nachrichtenagentur APA liegt das Urteil vor. Die IGGÖ hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Ein Sprecher der IGGÖ sagte:

„Wir respektieren das Urteil des Gerichts, sind jedoch der Meinung, dass es falsch ist. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diese Entscheidung anzufechten.“

Reaktionen auf das Urteil waren gemischt. Einige sehen darin einen wichtigen Schritt für die Gleichberechtigung und gegen religiöse Diskriminierung. Andere kritisieren das Urteil als Eingriff in die gläubige Autonomie.

Das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, wie die Berufungsinstanzen entscheiden werden. Klar ist jedoch, dass dieses Urteil weitreichende Diskussionen über Religionsfreiheit und Diskriminierung in Österreich ausgelöst hat.

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