Regierung soll sich auf das Wort der Diskriminierungsopfer verlassen

Gesetzesentwurf schlägt vor, dass Anschuldigungen von Angriffen auf Religion und sexuelle Orientierung nicht von “zwingenden Beweisen” begleitet werden müssen.

Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman hat ihre Vorschläge zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verteidigt. Die Initiative war zuvor von der FDP scharf kritisiert worden. Ataman erklärte dazu: “Es gibt in Deutschland leider eine lange Tradition, Menschen mit Diskriminierungserfahrungen als Spinner darzustellen, die sich das nur einbilden. Wer so redet, verharmlost Diskriminierung, die für viele Menschen existenzielle Folgen haben kann”.

Ihre Vorschläge zur entsprechenden Gesetzesänderung stoßen bei der FDP und der Union auf Ablehnung. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP, Katrin Helling-Plahr, erklärte, das Papier von Frau Ataman sei “gesellschaftlicher Sprengstoff und sät Verunsicherung allerorten”.

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sei es, zu verhindern, dass Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Überzeugungen, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden. Ataman schlug vor, dass es einfacher sein sollte, Diskriminierung zu erkennen. Ihrer Meinung nach sollten die Opfer nicht verpflichtet sein, schlüssige Beweise vorzulegen. Es würde genügen, wenn sie Beweise vorlegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit glaubwürdig sind. Auf diese Weise könnten auch die Begleitumstände berücksichtigt werden.

Die FDP kritisierte die Gesetzesänderungen. Sie würden Missbrauch, falsche Anschuldigungen und Erpressung begünstigen, anstatt echte Fälle von Diskriminierung zu bekämpfen. Auch die Oppositionspartei CDU/CSU nannte den Vorschlag “absurd”. Politiker warnten, dass die Initiative die Freiheit beeinträchtigen würde.

Trotz der Kritik wird Ataman von der Beauftragten des Bundes für Integration und Antirassismus, Reem Alabali-Radovan unterstützt. Er ist der Meinung, dass die Änderungen im Gesetz zur Klageerhebung eine wichtige Rolle im Kampf gegen Diskriminierung spielen.

Die Ampelkoalition hat sich auf eine Überarbeitung des Gesetzes geeinigt. Die Bundesregierung plant, “Schutzlücken zu schließen, den Rechtsschutz zu verbessern und den Anwendungsbereich zu erweitern”. Der Ataman-Entwurf soll jedoch vom Bundesjustizministerium von Marco Buschmann gesondert geprüft werden.

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