Imam wegen Facebook-Post zu Geldstrafe verurteilt

Münchner Gericht verhängt 4500 Euro Strafe wegen billigendem Kommentar zum Hamas-Angriff

Der Münchner Imam Mohamed Ibrahim wurde wegen eines umstrittenen Facebook-Posts zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Der 52-Jährige akzeptierte am Montag vor dem Amtsgericht München einen Strafbefehl, nachdem er zunächst Einspruch eingelegt hatte.

Am 7. Oktober 2023, dem Tag des Hamas-Angriffs auf Israel, schrieb Ibrahim auf Facebook:

„Jeder hat seine eigene Art, den Oktober zu feiern“, gefolgt von einem lachenden Smiley.

Der Post wurde einen Monat später gelöscht, nachdem er eine öffentliche Debatte ausgelöst hatte.

Laut dem Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz, Andreas Franck, deutete der Post darauf hin, dass der Imam die Tötung von über 1200 Zivilisten durch die Hamas billigte.

„Ihr Post war geeignet, das Sicherheitsgefühl großer Teile der Gesellschaft zu erschüttern“, erklärte Franck vor Gericht.

Das Islamische Zentrum in München suspendierte Ibrahim nach dem Post und distanzierte sich von dessen Inhalt. Der Imam bestritt vor Gericht, Straftaten gebilligt zu haben. Er habe den Post in Bezug auf den ägyptischen Nationalfeiertag am 6. Oktober verfasst und geglaubt, es handele sich um einen militärischen Erfolg der Palästinenser.

„Ich stehe nicht hinter jemandem, der Zivilisten angreift und tötet“, sagte Ibrahim.

Der Richter betonte jedoch, dass der Imam die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten habe, als er den Post trotz Kenntnis des Ausmaßes des Angriffs nicht löschte.

Mit der Annahme des Strafbefehls entging Ibrahim einer härteren Strafe. Franck erklärte, er habe in seinem Plädoyer 120 Tagessätze gefordert. Der Richter schloss mit den Worten, Ibrahim habe durch seine späte Einsicht mehr Schaden von sich abgewendet.

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