Gericht verurteilt Täter, doch bleibt die Frage: Ist das Strafmaß ausreichend, um andere abzuschrecken?
Das Gericht hat am Dienstag einen türkischen Mann zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt, weil er versucht hatte, eine Synagoge in der süddeutschen Stadt Ulm in Brand zu setzen.
Der 47-Jährige wurde der schweren Brandstiftung und Sachbeschädigung im Juni 2021 für schuldig befunden. Die Richter in Ulm bezeichneten den Vorfall als einen “antisemitisch motivierten Angriff”. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Benzin an die Mauer der Synagoge gegossen und dieses angezündet zu haben. Ein Polizist griff rechtzeitig ein und löschte die Flammen mit einem Feuerlöscher.
Der Angriff hinterließ Brandspuren am Gebäude, und eines der Fenster war durch Ruß bedeckt. Der Angeklagte, der vor dem Angriff in Ulm lebte, floh in die Türkei, kehrte jedoch im Juli 2023 nach Deutschland zurück, wo er verhaftet wurde. Das Urteil kann noch angefochten werden.
Deutschland ist in den letzten Jahren zunehmend besorgt über den wachsenden Antisemitismus, acht Jahrzehnte nach dem Ende des Holocaust. Im vergangenen Jahr wurde ein deutsch-iranischer Mann ebenfalls zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt, weil er einen Brandanschlag auf eine Synagoge in Bochum im Jahr 2022 geplant hatte, unterstützt von staatlichen iranischen Stellen.
Der Israel-Hamas-Krieg hat die Spannungen weiter angeheizt, und deutsche Behörden haben seit Beginn des Konflikts eine Reihe von antisemitischen Vorfällen verzeichnet, darunter auch der Angriff auf eine Berliner Synagoge mit Molotow-Cocktails im Oktober letzten Jahres.
Die Ermittlung der Hintergründe der Tat führte zu einer Prüfung der möglichen Schuldunfähigkeit des Angeklagten. Laut dem psychiatrischen Gutachter beabsichtigte der Mann, mit seiner Handlung ein politisches Statement abzugeben, um auf das Leiden der Palästinenser in Israel aufmerksam zu machen. Trotz dieser Erklärung bleibt die zentrale Frage bestehen: Wird das verhängte Strafmaß ausreichen, um potenzielle Täter in Zukunft abzuschrecken?
Das Gerichtsverfahren gegen den Brandstifter der Synagoge endet mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Jedoch bleibt die Unsicherheit bezüglich der Wirksamkeit der Strafe als Abschreckung, während der Verteidiger des Angeklagten bereits die Einlegung einer Revision ankündigt.