Missbrauch in Schweizer Katholischen Kirchen

Die katholische Kirche in der Schweiz hat sich bemüht, mit einem dunklen Kapitel ihrer Geschichte fertigzuwerden – dem sexuellen Missbrauch.

Die sexuellen Missbräuche in den katholischen Kirchen nehmen kein Ende: Am 12. September wird eine bahnbrechende Pilotstudie über sexuellen Missbrauch in den Schweizer Kirche veröffentlicht. Die katholische Kirche Schweiz hat sich bemüht, mit einem dunklen Kapitel ihrer Geschichte fertigzuwerden – dem sexuellen Missbrauch. Folglich wurden diverse Maßnahmen ergriffen, um Prävention und Verantwortung in diesem Bereich zu fördern.

Im Dezember 2002 verabschiedeten die schweizerischen Bischöfe erstmals landesweit gültige Richtlinien zur Prävention und zum Umgang mit sexuellem Missbrauch. Gleichzeitig wurde ein Fachgremium eingesetzt, das die Bischöfe beraten und Kontrollfunktionen ausüben sollte. Damals betonten die Bischöfe ihre Absicht, dem “Klima des Verheimlichens” entgegenzuwirken.

Diese Richtlinien wurden in den folgenden Jahren mehrmals überarbeitet. Im Jahr 2014 wurden die Ordensgemeinschaften in den Prozess einbezogen, und seitdem veröffentlichen die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Vereinigung der Höheren Ordensoberen (VOS) die Richtlinien gemeinsam. Die dritte Auflage betonte die Bedeutung der Prävention sowohl in der Ausbildung als auch in den Fortbildungsprogrammen.

Die vierte Auflage, veröffentlicht im März 2019 unter dem Titel “Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld”, legt einen starken Fokus auf Prävention. Jede Diözese und jede Ordensgemeinschaft muss nun über ein eigenes Präventionskonzept und eine Präventionsbeauftragte verfügen. Das Aufnahmeverfahren ins Priesterseminar oder die Aus- und Weiterbildung unterliegen ebenfalls mehreren strengen Maßnahmen. Personen, die in der Kirche arbeiten möchten, müssen nicht nur einen Privatauszug aus dem Strafregister vorlegen, sondern auch einen Sonderprivatauszug, der für den Kontakt mit Minderjährigen von Bedeutung ist.

Ab 2011 etablierten zudem alle Bistümer Fachgremien als Anlaufstellen, an die sich Betroffene wenden können.

Ein bedeutender Meilenstein war die Einführung des Genugtuungsfonds für verjährte Missbrauchsfälle im Jahr 2016. Dieser Fonds wird von den Bistümern, den Ordensgemeinschaften und der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) finanziert. Opfer sexueller Übergriffe erhalten einen einmaligen Beitrag, unabhängig von der Schwere des erlittenen Missbrauchs.

Im vergangenen Jahr sorgte ein neuer Verhaltenskodex des Bistums Chur für Aufsehen und Kritik in der Deutschschweiz. Dieser Kodex verpflichtet alle Mitarbeiter im kirchlichen Dienst zur Einhaltung von Qualitätsstandards und konkreten Verhaltensrichtlinien, um jeglichen Missbrauch in der Kirche zu verhindern. Ähnliche Verhaltenskodizes wurden auch von anderen Bistümern wie Lausanne, Genf und Freiburg entwickelt und im deutschsprachigen Teil der Diözese eingeführt. Doch ob sich an diesen auch strikt gehalten wird?

Leider steht noch keine schweizweite Untersuchung der sexuellen Übergriffe zur Verfügung. Dies wird sich jedoch mit der historischen Pilotstudie ändern, deren Ergebnisse am 12. September veröffentlicht werden und den Zeitraum ab Mitte des 20. Jahrhunderts abdecken. Einzelne Klöster und Ordensinstitute begannen jedoch bereits 2011, Untersuchungen durch externe Experten durchzuführen, wobei die Benediktinerabtei Einsiedeln die Vorreiterrolle übernahm.

Die katholische Kirche in der Schweiz hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um sexuellen Missbrauch aufzuarbeiten und Prävention zu fördern. Die Einführung von Richtlinien, Präventionskonzepten, Verhaltenskodizes und eines Genugtuungsfonds sind positive Schritte in die richtige Richtung. Die bevorstehende Pilotstudie wird hoffentlich weitere Einblicke und Erkenntnisse liefern, um die Bemühungen zur Bekämpfung von Missbrauch in der Kirche zu stärken.

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